Die Eckpunkte der FDP für Mobilität in Bad Homburg
1. Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger
Die FDP will optimale Sicherheit für Radfahrerund Fußgänger in Bad Homburg. Radwege sind so zu planen, dass die Sicherheit von Fußgängern (insbesondere von Kindern, Kurgäste, Behinderte und älteren Bürgern) nicht gefährdet wird. Deshalb lehnt die FDP ab, dass Fahrradfahrer auf Bürgersteigen, wie im Verkehrskonzept vorgesehen, fahren sollen. (Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. § 2 Abs. 5 StVO).
In dringenden Ausnahmen, und nur wenn Bürgersteige (innerorts) 2,5 m Breite übertreffen (§240 STVO), kann auf dem Bürgersteig auf farblich markant gekennzeichneter Fläche das Radfahren gestattet werden. Dies muss eine Ausnahme sein und darf nicht die Regel verletzen, dass separate Fahrradwege ein zu richten sind.
Zur Sicherheit der Radfahrer und aller anderen Verkehrsteilnehmer soll wenn immer möglich ein separater Radweg von idealerweise 2,2 – 2,5 m, gemäß §237 StvO., mindestens jedoch 1,5 m (bzw. ggfls. an Engstellen sogar etwas geringer) ermöglicht werden, der von Autos UND Fußgängern getrennt ist.
Radfahren in Fußgängerzonen (Louisenstraße) lehnen wir grundsätzlich – aus Sicherheitsgründen – ab.
Das Radfahren entgegengesetzt der Einbahnstraße wird aus Sicherheitsgründen abgelehnt, solange kein farblich markierter Radweg in der Einbahnstraße angelegt ist und Verkehrszeichen ausdrücklich darauf hinweisen.
Durch bauliche Maßnahmen ist sicher zu stellen, dass Radwege nicht als Parkplatzflächen missbraucht werden.
2. Balance zwischen Autoverkehr und Radverkehr sichern
Autoverkehr, Fahrradfahren und Fußgänger dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.Bad Homburg soll nicht zu einer autofeindlichen Stadt werden, und Fußgänger sollen durch die Förderung von Radwegen nicht zusätzlich gefährdet werden. Die FDP fordert eine vernünftige Balance zwischen Rad- und KFZ Verkehr sowie Radfahrern und Fußgängern. EinRadwegekonzept darf den fliesenden Autoverkehr nicht behindern und zusätzliche Staus verursachen. Im Sinne des Einzelhandels, des Kurbetriebes und der Anwohner, darf der Bau von Radwegen nicht zu einer Verminderung der Parkplätze führen. Wenn Parkflächen zu Gunsten von Radwegen weichen sollten, dann muss für geeignete, angemessene Kompensation (z.B. durch Parkhäuser) gesorgt werden.
3. „Sternförmige“ Erreichbarkeit der Schulen aus den umliegenden Wohngebieten
„Sternförmige“ d.h. sichere und schnelle (ohne Umwege) Erreichbarkeit der Schulen und Kitas durch Radwege soll aus Sicht der FDP in der Planung berücksichtigt und wenn immer möglich realisiert werden.
4. Priorität: Radwegeausbau zuerst im Innenbereich der Stadt
Die FDP fordert im ersten Schritt eine Konzentration der Maßnahmen auf den Innenstadtbereich. Aus finanziellen Gründen und wegen begrenzter personeller Ressourcen soll der Ausbau von Feldwegen / Nebenstrecken im Randbereich der Stadt erst dann erfolgen, wenn der Ausbau der Radwege innerstädtisch abgeschlossen ist.
5. Priorisierung von „Naturachsen“ bei Planung und Bau von Radwegen
Wenn immer möglich, sollen Radwege im „naturnahen Bereich“ angelegt werden. Dies dient der Abgrenzung vom PKW-Verkehr, der Gesundheit, fördert die sportliche Betätigung des Fahrradfahrens und erhöht die Akzeptanz des Fahrrades.
6. „Transitverkehr“ (Durchgangsverkehr) im innerstädtischen Bereich vermeiden
Um Raum und Sicherheit für Fahrradwege zu schaffen, wollen wir sicherstellen, dass Transitverkehr/ Durchgangsverkehr im innerstädtischen Bereich vermieden wird. Hierzu ist durch geeignete Maßnahmen Datenmaterial zu beschaffen (falls diese nicht bereits vorliegt). PKW- und LKW-Verkehr aus Nachbargemeinden, der Bad Homburg zwecks Wege-Abkürzung nutzt, ist durch intelligente „Leitsysteme“ und den Ausbau von Umgehungsstraßen aus Wohngebieten und der Innenstadt fern zu halten. Der Verkehr von Anliegern (Anwohner, Berufstätige, Besucher, etc.) in die Innenstadt soll nicht behindert werden.